22. Dezember 2007

"Das Unrecht des Bürgerlohns" - Otfried Höffe zum bGE

Otfried Höffe, Professor für Philosophie an der Universität Tübingen, hat sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Dezember (Die Ordnung der Wirtschaft, S. 13) mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Doch seinem Diktum – „Das Philosophieren kann an nahezu jedem Punkt unserer Alltagserfahrung ansetzen. Es bedarf nur der Fähigkeit, Bekanntes in Frage zu stellen: methodisch, aber auch 'erfahrungsgesättigt', gründlich und unter Einbezug der eigenen Voraussetzungen“ – ist er dabei nicht gefolgt. Sonst wäre seine Auseinandersetzung nicht so grobschlächtig ausgefallen. Weder ist sie auf der Höhe der Argumentation, die für ein bGE vorliegt, noch ist sie informiert, wie schon der Titel zu erkennen gibt.
Vom „Bürgerlohn“ zu sprechen muß jeden befremden, der sich mit dem bGE beschäftigt. Denn, weder fordert einer der von ihm genannten Befürworter (Götz W. Werner, Thomas Straubhaar, Dieter Althaus) einen Bürger-Lohn, noch ist das bGE als solcher gedacht. Einen Lohn erhält man für eine Leistung, die man erbracht hat. Das bGE hingegen wird den Bürgern um ihrer und des Gemeinwesens willen gewährt. Grund für Höffes Umdeutung des bGEs sind wohl eher seine eigenen Überlegungen, die ihn zu folgendem Schluß führen:
„Soll der Ausdruck [Bürgerlohn, SL] die angezeigte Sache tatsächlich beinhalten, müsste der Bürgerlohn durch einen Bürgereinsatz, eine Bürgerarbeit, komplettiert werden.“
Ist das bGE umgedeutet, muß dieser Schluß konsequent erscheinen – nur: Höffe trifft damit nicht diejenigen, die er kritisiert, sondern sich selbst.
Es wundert dann auch nicht, daß Höffe die Erwerbfixierung fraglos voraussetzt. Folglich kann auch Selbstverwirklichung nur in Arbeitsplätzen erreichbar sein, als sei eine Selbstverwirklichung jenseits davon nicht einmal denkbar, allenfalls ist sie eine schöne Ergänzung. Was wie unverrückbare Wahrheiten behandelt wird, stellt doch ein historisch Gewordenes dar. Das aber, obgleich Höffe selbst darauf eingeht, bleibt für seine Überlegungen zum bGE folgenlos.
Er folgert ganz konsequent:
„Dass heute die Vollbeschäftigung nicht mehr die der Industriegesellschaft sein kann, ist richtig, aber trivial. Vor allem spricht dieser Umstand nicht gegen das Ziel selbst, das sich immerhin vom Sozialstaatsprinzip, vielleicht sogar von der Menschenwürde, jedenfalls vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung her rechtfertigt.“
Und an anderer Stelle:
„Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik, zu einem Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsklima beizutragen, das beides fördert: die Bereitschaft zu arbeiten und das Erhalten und Entstehen von Arbeitsplätzen statt des „Wegrationalisierens“.“
Anstatt es zu begrüßen, dass wir uns von vielen geisttötenden Arbeiten mit Hilfe von Technologie entlasten und dadurch Freiräume gewinnen, wettert Otfried Höffe gegen „Rationalisierung“. Allerdings, auch dies ist konsequent. Wer Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung so unverrückbar von verfügbaren Arbeitsplätzen abhängig macht, für den muß die Ersetzung menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen eine Bedrohung darstellen, der kann nicht sehen, dass Maschinen nur geronnener Geist (Max Weber) und damit Ausdruck menschlicher Schaffenskraft sind, die uns Lebenszeit zurückgewinnen erlaubt. Diese Freiräume sind gerade die Voraussetzung dazu, sich in einer frei gewählten Tätigkeit verwirklichen zu können. Wo diese Verwirklichung erfolgt, gehört das nicht auch zur Freiheit der Bürger?
Höffe sieht auch, welche Bedeutung und welchen Umfang ehrenamtliches Engagement heute schon hat, zieht daraus aber keine Schlussfolgerung. Er hätte folgern können, das dieses Engagement allen Zweiflern und Volkspädagogen widerspricht, die befürchten, der Untergang des Abendlandes stehe bevor, wenn ein bGE eingeführt werde. Weshalb sollte, was heute noch Ehrenamt heißt, nicht zum Hauptamt werden können? Für Höffe allerdings ist das undenkbar.
Und weiter heißt es an anderer Stelle:
„Und weil man bei der Teilnahme, bei der aktiven Mitgestaltung am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sich selbst entfaltet, fällt diese kontributive (Beteiligungs-)Gerechtigkeit mit einem aufgeklärten Selbstinteresse weitgehend zusammen.“
Entweder schließen wir hieraus, daß der Einzelne sich ohnehin engagieren wird, da Selbstbestimmung, Freiheit und Mitgestaltung am Gemeinwesen seinem innersten Wunsch entsprechen – dann landen wir bei der Idee des bGE. Oder aber Höffe verlangt doch die Einsicht des Einzelnen in ‚objektive’ Notwendigkeiten – dann ist der Schritt zum bevormundenden Gemeinwesen getan. So nah beieinander können Freiheit und Bevormundung liegen.
„Weil es schwer einzusehen ist, warum nicht jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Lebensunterhalt beitragen soll, hat der Heranwachsende eine Pflicht, sich zum künftigen Wirtschaftsbürger zu entwickeln. Für die Elementarstufe hat er die Fähigkeit und Bereitschaft zu erwerben, überhaupt seinen Lebensunterhalt möglichst selbst zu verdienen.
Der Illusion des Leistungslohnes, mittels dessen jeder seinen Unterhalt „selbst verdient“, erliegt auch der Verfasser. Wie schwierig und meist kaum möglich es ist, Leistungen Personen zuzurechnen, übergeht er beflissen. In einem Gemeinwesen, das, wie unser Land, eine so gewaltige Wertschöpfung und andere Leistungen hoch arbeitsteilig zustande bringt, ist es geradezu weltfremd davon auszugehen, der Einzelne müssen seinen Unterhalt „verdienen“. Dieser vermeintliche Verdienst, den Höffe im Auge hat, ruht auf Voraussetzungen, die sich andernorts bilden als im Arbeitsmarkt: im Gemeinwesen und in der Familie. Beide Leistungen erfahren heute nicht die Anerkennung, die ihnen gebührt. Ein bGE hingegen würde sie aufwerten und all die dirigistischen Bemühungen heutiger Familienpolitik (siehe: "Kindesunterhalt" und "Rürups Sockelrente - ein Irrweg", von Heike Göbel, FAZ) überflüssig machen.
Die voranstehend zitierte Passage wird mit folgendem Satz abgeschlossen:
„Die Steigerung besteht in der Fähigkeit, einer Arbeits- und Berufstätigkeit nachzugehen, die der Begabung entspricht, sogar deren Entfaltung ermöglicht, folglich zur Selbstverwirklichung beiträgt.“
Und:
„Die für den Menschen unverzichtbare Anerkennung hängt in hohem Maß von der Berufs- und Arbeitswelt ab. Das aufgeklärte Selbstinteresse drängt daher die Politik, sowohl die Wirtschafts- als auch die Sozial- und die Bildungspolitik, beides zu prämieren: auf Seiten der Volkswirtschaft die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf Seiten der Individuen jene Suche nach Berufsfähigkeit und nach Arbeitsplätzen, die auch Mühen und Durststrecken in Kauf nimmt.“
Die Chancen, dass es zu einer Passung von Fähigkeiten und Berufstätigkeit kommet, sind dort am größten, wo der Einzelne frei entscheidet, wie er sich einbringen will. Setzt man Beruf mit Berufung und nicht mit Arbeit gleich, dann muß dies in einem freiheitlichen Gemeinwesen auch außerhalb der Erwerbstätigkeit möglich sein. Dazu würde das bGE befähigen. Höffes Erwerbsfixierung hingegen bewirkte nur, dass an der Abwertung nicht erwerbsförmigen Engagements festgehalten wird. Er, als Professor einer deutschen Universität, könnte es besser wissen, bezieht er nämlich kein Gehalt, vielmehr wird er alimentiert. Diese Alimentierung gewährleistet, dass er forschen und lehren kann, was er für wichtig und richtig hält. Das bGE würde allen ermöglichen, was verbeamteten Professoren vorbehalten ist, und zugleich stärkte es unsere Demokratie, denn wir Bürger hätten mehr Freiräume, um uns einzumischen.
Sascha Liebermann

12. Dezember 2007

"Klimawandel und Grundeinkommen"

Unter diesem Titel erscheint im Januar 2008 ein Buch, hrsg. von Maik Hosang, u.a. mit einem Beitrag von Sascha Liebermann.

10. Dezember 2007

"Freiheit statt Vollbeschäftigung" - eine Plakataktion...

...der Kölner Initiative Grundeinkommen, mit der sie für ein bedingungsloses Grundeinkommen wirbt. Hier geht es zur Website.

9. Dezember 2007

Staatsknete für alle? – Herfried Münkler zum bGE

"Man muß eben mitreden" - so könnte man den Beitrag von Herfried Münkler auch übertiteln, mit dem er in der Frankfurter Rundschau („Staatsknete für alle“) zum bedingungslosen Grundeinkommen Stellung nimmt.

Der Kommtar wird schon im zweiten Absatz irreführend, wenn es heißt:

„Wer sonst keine Einkünfte hat, muss davon [vom Bürgergeld, SL] leben; ansonsten

handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitseinkommen.“


Ein Unterschied ums Ganze zwischen Kombilohn-Modellen und bGE wird hier sogleich verschüttet. Ein bGE ist kein Zuschuß zum Arbeitseinkommen, jeder Bürger erhält es ja zu jeder Zeit. Vielmehr ist das (Erwerbs-)Arbeitseinkommen, das dann eine zusätzliche Einkommensquelle darstellt, ein Zuschuß zum bGE. Dem Autor geht hier eine wichtige Differenz schon zu Beginn verloren.

Allerdings macht diese Vermengung auch ein Problem deutlich: daß in der Grundeinkommens-Diskussion nicht genügend zwischen einem bGE, das nie verrechnet wird, und einem "sogenannten bGE" aus Negativer Einkommensteuer unterschieden wird.


An anderer Stelle heißt es sehr treffend:

„Die Vorzüge liegen auf der Hand: Sie verbinden radikale Egalität mit ökonomischer Effizienz. Niemand wird von der Gemeinschaft alimentiert, weil alle qua Bürgerstatus dasselbe Geld bekommen...“


Genau so ist es, wenn alle alimentiert werden, wird niemand mehr stigmatisiert. Doch diese Einsicht bleibt der einzige Lichtblick in dem Kommentar.


Direkt anschließend hingegen wird es wieder mißverständlich:

„...und die ausufernden Kosten der Sozialverwaltung schrumpfen, weil nur noch Geburt und Tod administrativ erfasst werden müssen; den Rest erledigen elektronische Programme.“


Der erste Zweck ist nicht die Kostenreduktion, sondern ein sinnvoller Einsatz der uns zu Verfügung stehenden Mittel dafür, Möglichkeiten der Selbstbestimmung zu schaffen. Ob das insgesamt zu einer Reduzierung der Staatsausgaben führt, auch wenn die Sozialverwaltung schrumpfen kann, ist nicht entscheidend und kein Selbstzweck. Viel wichtiger ist, daß es ein Solidarsystem gibt, das diesen Namen verdient und das zugleich Leistung fördert. Eine niedrige Staatsquote, wie es allenthalben gepredigt wird, ist kein ehernes Gesetz für das Wohlergehen eines Gemeinwesens.


Es heißt weiter:

„...sondern jedem Einzelnen sei auch klar, dass er für sein Leben selbst verantwortlich sei und für seine Zukunft selbst zu sorgen habe.....“


Was heißt hier „Selbstversorgung“? Das bGE ist ja gerade das Gegenteil davon, weil es vom Gemeinwesen bereitgestellt wird - so sorgen alle für alle. Infrastruktur und öffentliche Güter müssen selbstverständlich weiter gefördert werden. In der Tat aber legen wir mit einem bGE mehr Verantwortung in die Hände der Bürger. Wir dirigieren sie nicht mehr dorthin, wohin wir sie haben wollen und geben mehr Freiraum zur Selbstbetimmung.


Nun, so der Autor, gibt es auch „gute Gründe“, die gegen ein bGE sprechen:

„Da ist zunächst der Einbürgerungsdruck, der mit dem Bürgergeld entsteht. Staatsbürgerschaft ist Geld wert.“


Viele Menschen flüchten schon heute aus ihrer Heimat in der Hoffnung, in Europa bessere Lebensbedingungen vorzufinden. Diejenigen, die wir in unserem Land aufnehmen, sollten auch Möglichkeiten erhalten, sich einrichten zu können. Für uns kann es nur wünschenswert sein, wenn sich Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen wollen. Dann sind sie auch Angehörige des Gemeinwesens, haben Rechte und Pflichten – dann erst gehören sie ganz zu uns und sind nicht mehr bloß „Dauergäste“. Worin Münkler einen Einwand gegen ein bGE erkennt, das gilt schon heute, ist schon heute eine Herausforderung, vor der wir stehen.


Weitere Befürchtungen werden als Einwand aufgeführt:

„Sehr bald dürfte es auch eine öffentliche Debatte darüber geben, ob das Bürgergeld angesichts wachsender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden müsse. Wie diese Debatte endet, lässt sich mit Blick auf die jüngsten Entscheidungen zur verlängerten Auszahlung von ALG I leicht voraussagen.“


Was meint Münkler hier? Ist denn die Diskussion um eine Verlängerung von ALG I oder eine Erhöhung von ALG II unvernünftig? Letztlich geht es doch um Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die angesichts der Arbeitsmarktlage und dem zunehmenden Druck durch die Sozialverwaltung immer enger werden. Auf diese Probleme weist die Diskussion hin, wenn sie auch im Alten steckenbleibt. Gerade das bGE wäre hier ein Ausweg, was Münkler nicht sieht, da er bei allem nur die Gefahr der Ausgabenerhöhung sieht. Ein solch kostenfixiertes Denken steht einer wirklichen langfristig tragfähigen Lösung unserer Probleme im Weg.


„Vor allem aber wird es einen wachsenden Druck zur Schaffung von Ausnahmetatbeständen geben: bei Alterspflegefällen etwa, die nicht aus dem Bürgergeld finanziert werden können. Es ist kaum anzunehmen, dass wir uns damit abfinden würden, alte Menschen im öffentlichen Raum verkommen und sterben zu lassen.“


Wird diese Frage etwa erst durch ein bGE relevant? Selbstverständlich müssen wir auf Sonderbedarfe eine Antwort geben, aber das tun wir heute auch. Würden wir sie nicht zu decken bereit sein, dann wären diejenigen zur Selbstbestimmung nicht fähig, die eine besondere Unterstützung benötigen. Im Unterschied zu heute allerdings vertraut ein bGE mehr in die Bürger.


Auch der letzte noch anzuführende Einwand unterstellt, mit dem bGE würden bestimmte Probleme erst entstehen, die wir doch heute aber längst haben:

„Schließlich ist da noch ein wachsender Markt für Schwarzarbeit, auf dem man sich leicht eine Aufbesserung des Bürgergelds verschaffen kann, während gleichzeitig reguläre Erwerbsarbeit mit hohen Belastungen versehen ist, um über Steuern das Bürgergeld und durch Versicherungen die eigenen Zukunftsvorkehrungen zu finanzieren.“


Hätte sich der Autor mit der Idee eines bGE genauer beschäftigt, dann wüßte er um die entlastenden Effekte für Unternehmen, die es mit sich bringt. Die Löhne könnten geringer sein als heute und dennoch wäre die Einkommenssumme (bGE + Erwerbseinkommen) dieselbe. Eine Konsumsteuer würde den Wertschöpfungsprozess entlasten und die Steuerlast dort sichtbar machen, wo sie heute nur verdeckt getragen wird: im Konsum. Dann ist die Staatsquote als Konsumsteuer für jeden sichtbar, diese Steuer ist leicht zu verstehen und einfacher zu kontrollieren als das heutige Steuerdickicht. Auch ein Steuerwesen lebt von der Loyalität und dem Vertrauen der Bürger, Schwarzarbeit ist eben auch Ausdruck eines Mißtrauens in das unübersichtliche Steuerwesen.


Es spricht darum vieles dafür, doch lieber beim Alten zu bleiben.“


Also, lieber den Kopf in den Sand stecken, die gegenwärtigen Probleme fortschleppen und auf Besserung hoffen, statt die Aufgabe der Wissenschaft ernst nehmen: durch Analyse sichtbar zu machen, wie es auch anders sein könnte.


Sascha Liebermann

7. Dezember 2007

Bedingungsloses Grundeinkommen – ein gesellschaftliches Zukunftsmodell? - Workshop in Dortmund

Am 13. und 14. Juni 2008 wird ein Workshop zum bedingungslosen Grundeinkommen in Dortmund stattfinden. Aus der Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung wirken Ute Fischer, Thomas Loer und Sascha Liebermann mit: Nähere Informationen finden Sie hier.

2. Dezember 2007

Interviews zum Parteitag der Grünen

Auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen sind Kurzinterviews zur Bedeutung des Parteitags der Grünen im November abgelegt. Darunter auch eines mit Sascha Liebermann.