31. August 2015

"Nicht mein Wille zu sterben"...

...nochmals ein Beitrag zur Aktion von Ralph Boes in junge welt.

30. August 2015

Bedingungsloses Grundeinkommen in Spanien - Mitstreiter gesucht

Vor kurzem erhielten wir eine E-Mail von Andrea Milde, die schon länger in Spanien lebt und in Erwägung zieht, Texte aus der deutschen Diskussion sowie den Film "Grundeinkommen - ein Kulturimpuls" ins Spanische zu übersetzen. Dafür und um die Idee in Spanien zu verbreiten, sucht sie Mitstreiter. Wer interessiert ist wende sich an: puentetomapeople@gmail.com

Gibt es da nicht PODEMOS, die zumindest mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen befassen und gibt es nicht noch Red Renta Basica, mögen manche fragen? Dazu eine Einschätzung von Andrea Milde:

"...In PODEMOS wird über die Frage des Grundeinkommens nachgedacht, aber ich bin nicht ganz froh darüber, weil ich das Gefühl habe, es ist eher eine Wahlkampfstrategie, und das tut der Idee nicht immer gut. Sie wurde vorgeschlagen, dann zurückgezogen aus dem Programm der letzten Wahlen, weil sie auf recht grosses Unverständniss auch gerade aus der linken Ecke stiess, und ist jetzt in verwandelter Form partei-intern wieder im Gespräch. Was mich andererseits gerade an dem schweizerischen und auch deutschen Vorgehen so begeistert, ist der Versuch, nachdem theoretisch vieles durchgedacht wurde, die Debatte in die breite Öffentlichkeit zu bringen und darüber zu reden, wie das BGE das Leben eines jeden ändern könnte und würde. Und gerade dies ist in Spanien derzeit nicht der Fall. Auf der einen Seite besteht eine grosse  Not nach einem Instrument wie dem BGE, auf der anderen Seite würde es ohne eine entsprechende Vorstufe des Nach- und Vordenkens und der Debatte wohl kaum Fuss fassen in einer so zerrissenen Gesellschaft wie der spanischen.

Aber solch eine weitgreifende Wandlung geht glaube ich nur, wenn sie von einer grossen Mehrheit der Gesellschaft verinnerlicht wurde und befürwortet wird, nicht als politisches Argument, sondern als soziales und kulturelles, auch wenn das letzendlich natürlich seine politischen Konsequenzen haben wird (heute kann sich in Spanien zum Beispiel kaum jemand der Politik widmen, der nicht Beamter oder Pensionär ist, mit dem BGE ginge das aber)..."

Eine interessante Einschätzung, die zeigt, wie wichtig es ist, das Bedingungslose Grundeinkommen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, ohne sich vorschnell an Parteien oder sonstige Bündnisse zu binden.

Von uns gibt es leider nur wenige Texte auf Spanisch, siehe hier.

27. August 2015

"“Our system only values people that work. Everyone else has no value, even if they are contributing to society in other ways”...

...so wird Ralph Boes in der Irish Times zitiert, die über seine Aktion berichtet.

25. August 2015

24. August 2015

22. August 2015

DRadio (Halb)Wissen?...

...die Frage muss man sich angesichts des Begleittextes zum Feature "Gleich viel Geld für alle" stellen. Differenzierter ist allerdings dann der Hörbeitrag und die Antworten von Sandra Pfister auf die Fragen von Steffi Orbach zum vermeintlichen Vorhaben in Finnland, Grundeinkommensexperimente zu lancieren. Dass Sandra Pfister gegen Ende meint, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland wahrscheinlich nicht höher ausfalle als "Hartz IV inklusive Wohngeld(?)", Steffi Orbach es für unwahrscheinlich hält, dass es eingeführt wird, sei dahingestellt. Man darf nicht vergessen, was selbst ein BGE in Höhe von 850 Euro pro Person bedeuten würde, wenn die kumulativen Effekte in Haushalten berücksichtigt werden. Das wäre dann gar nicht so wenig, wie Sandra Pfister suggeriert, und eine enorme Veränderung im Vergleich zu heute.

21. August 2015

"Bedingungsloses Grundeinkommen in China", ein Interview von Enno Schmidt

Cui Zhiyuan ist Professor für öffentliche Verwaltung an der Tsinghuan Universität in Peking. Er plädiert für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Interview führte Enno Schmidt während des Internationalen Grundeinkommenskongress in Seoul, Südkorea. Englisch mit Deutschen Untertiteln.
 Ein Film von Enno Schmdt

20. August 2015

Lebensmittelgutscheine der Jobcenter in der Praxis...

...eine Darstellung von Ralph Boes.
Sie macht unter anderem deutlich, wie sehr Lebensmittelgutscheine zur Stigmatisierung ihrer Nutzer beitragen und wie die Möglichkeiten bzw. Bedingungen sind, sie einzulösen.

Nachtrag 21.8.: "Essen nach Ermessen", Beitrag der junge Welt zu Lebensmittelgutscheinen












19. August 2015

"Sind Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig? Sozialrichter Jens Petermann und Landrätin Michaele Sojka"


Vortrag und Diskussion, die jüngst in Berlin stattfanden. Petermann hebt sehr deutlich heraus, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auslegt im Verhältnis zur Verfassung. Das ist nicht gleichzusetzen mit politischer Willensbildung. Siehe die Antwort von Sascha Liebermann an Diana Aman.

18. August 2015

"Stellungnahme zu Ralph Boes Sanktionshunger" - Antwort auf den offenen Brief von Diana Aman

Am 12. August schrieb mir Diana Aman in einem offenen Brief, der im Newsticker von "Wir sind Boes" veröffentlicht wurde. Sie bezieht sich auf meine Stellungnahme zur Aktion von Ralph Boes, der seit dem 1. Juli im Sanktionshunger ist, wie er es selbst bezeichnet.

"Sehr geehrte Frau Aman,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.

Dass ich das Ziel der Aktion teile, ist klar, der Weg dahin ist es, den ich nicht teile.

In meiner Stellungnahme vom 8. Juli (nicht 3. Juni, wie Sie schreiben) ging es mir darum, deutlich zu machen, dass die Gestaltung des Zusammenlebens in einer politischen Gemeinschaft von Bürgern nicht vor allem juristisch zu erreichen ist. Wenn ich dort für eine öffentliche Debatte bzw. Willensbildung über die Sozialgesetzgebung, damit auch die Sanktionspraxis, plädiere, dann deswegen, weil in einem demokratischen Gemeinwesen nur ein Ort für die Willensbildung besteht: die Öffentlichkeit. Im Parlament muss die Willensbildung dann zu einem Gesetz führen, in dem sich der politische Wille verbindlich zum Ausdruck bringt. Ein Gesetz, das ein Gemeinwesen nicht mehr haben will, weil es zu der Auffassung gelangt ist, dass es ihm nicht mehr entspricht, muss durch das Parlament aufgehoben werden. Nur so ist die Sanktionspraxis dauerhaft zu beenden. Wobei wir uns darüber klar sein müssen, dass damit das heutige Prinzip der Bereitstellung von Leistungen überhaupt in Frage gestellt ist. Es kann keine nach heutigen Verfahren durchgeführten, bedürftigkeitsgeprüften Leistungen geben, die nicht mit Sanktionsmöglichkeiten - also Leistungsentzug - verbunden sind.

Wenn Sie in ihrer ersten Anmerkung schreiben:

"Ich halte allein die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon für einen Akt der öffentlichen Willensbildung, welcher die Bürger schon jetzt (und auch hinterher je nach Entscheid) vor die Frage stellt, welche Form des Umganges mit arbeitslosen Menschen sie befürworten oder in Zukunft anstreben wollen".

Wenn Sie anmerken, dass die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon ein Akt der Willensbildung sei, so möchte ich folgendes zu bedenken geben. Nicht erst durch die Anfrage an das BVerfG muss jeder dazu Stellung beziehen. Die Gesetze, die nun geprüft werden, sind ja schon durch einen Willensbildungsprozess hindurchgegangen, sonst hätten wir sie gar nicht. Die Gesetze sind eine Stellungnahme nach dem Mehrheitsprinzip. Wiederholt waren die Sanktionen Gegenstand von Prüfungsverfahren (z.B. Petitionen), es fand sich aber keine Mehrheit, um sie aufzuheben. Wir müssen also ernst nehmen, dass die Mehrheit der Bürger nicht gegen Sanktionen ist. Das ist nicht überraschend, da Sanktionen schon vor der heutigen Gesetzgebung in der Sozialgesetzgebung vorgesehen waren. Einzig die Verschärfung der Gesetze ist das neue an "Hartz IV"

Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht reduziert die Frage der Willensbildung auf eine Frage der juristischen Angemessenheit. Geprüft wird nur, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz ist. Gesetze müssen dazu nach juristischen Methoden ausgelegt werden - das hat jüngst der Gothaer Richter Petermann nochmals betont. Das BVerfG prüft und urteilt. Aus gutem Grund hat es keine Durchsetzungsmacht, um seinen Urteilen zur Geltung zu verhelfen. Das Parlament wird durch ein Urteil aufgerufen, dieses Gesetz zu überarbeiten bzw. es dem Urteil entsprechend zu verändern. Wann das geschieht und wie, ist vollkommen offen, weil es nicht erzwungen werden kann. Willensbildung und Rechtsprüfung sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aus dem einen folgt nicht das andere. Nur dadurch, dass wir in Öffentlichkeit und Parlament Willensbildung betreiben, wird eine Veränderung wirklich.

Ihre zweite Anmerkung lautet:

"Halte ich das Bundesverfassungsgericht für ein mögliches Korrektiv, auch der Mehrheit der Bevölkerung ins Bewusstsein zurück zu rufen, auf welche Abwege wir inzwischen möglicherweise geraten sind, um anschließend die politische Willensbildung neu zu gestalten".

Sie erkennen in einem möglichen Urteil ein Korrektiv. Juristisch kann es das sein, was die Frage betrifft, ob ein Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. Politisch jedoch gibt es großen Rückhalt für die Sanktionen, sonst wäre es zu der Gesetzgebung gar nicht gekommen - und zwar parteiübergreifend. Meine langjährige Erfahrung mit der Grundeinkommensdiskussion hat mir eines in aller Deutlichkeit gezeigt: die außerordentlich große Bereitschaft, andere auf den "richtigen Weg" zu drängen, dafür sind Sanktionen in den Augen vieler offenbar ein wichtiges Instrument. Öffentliche Willensbildung wäre der Ort, um herausfinden, ob nicht Abkehr von dieser Haltung möglich ist, das geht nur mit Argumenten und Offenheit gegenüber dem anderen. Was machen Sie denn, wenn das BVerfG die Sanktionspraxis für legitim hält? Würden Sie dann das Urteil als falsch ablehnen? Mit welchem Recht würde das wiederum geschehen, wenn sie zugleich zuvor das Gericht als Entscheidungsinstanz anrufen? Von seinem Urteil darf die politische Willensbildung nicht abhängen in meinen Augen, sonst entmündigen wir uns selbst.

Sie schreiben dann, während Sie mich zuerst zitieren:

"Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.“ An dieser Stelle möchte ich widersprechen: Denn ob die Gesetzgebung wirklich demokratisch legitim ist, ist hier die große Frage."

Woran beurteilen Sie das? Das Parlament als Repräsentant des Souveräns hat dieses Gesetz bzw. diese Gesetze verabschiedet, damit sind sie legitimiert und solange in Kraft, bis sie aufgehoben werden. Andere Verfahren haben wir dafür nicht. Wenn Sie die Legitimität der Gesetzgebung in Frage stellen, müssen Sie sich auf eine andere Legitimationsquelle berufen. Welche sollte das sein? Und wenn Sie sich auf eine andere Geltungsquelle berufen, sprechen Sie dem Parlament die Legitimität ab. Dann würden Sie sich über demokratische Verfahren stellen.

Sie schreiben danach:

"Wäre die Mehrheit der Bevölkerung als auch die Verantwortungsträger in der Politik sich sicher, dass ihre Sanktionspraxis nicht nur legitim, sondern auch legal ist, würde das Sterben eines Bürgers als logische Folge der angewandten Praxis keinerlei Empörung oder Besorgnis hervorrufen."

Auch wenn ich, wie Sie, die Gesetzgebung für unsäglich halte, deute ich die Reaktion und was sie als "logische Folge" bezeichnen anders. Ist denn das "Sterben eines Bürgers" die "logische Folge" der Gesetzgebung wie Sie schreiben? Gab es keine Stellenangebote? Gab es keine Sachgutscheine für Lebensmittel oder anderes? In den Brandbriefen (Zweiter Brandbrief, Erster Brandbrief) schreibt Ralph Boes jedoch ausdrücklich davon, dass er die Sanktionen provoziert und Angebote oder Hilfen abgelehnt habe. Also handelt es sich nicht um eine "logische Folge", er hat vielmehr die Sanktionen bewusst herausgefordert. Es wären also Folgen, die entstanden sind, weil dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, worauf dann entsprechend der Gesetzeslage geantwortet wurde. Wo letzteres nicht der Fall ist, wäre es eine Gesetzesverletzung.

Die Empörung, auf die Sie hinweisen, ist vor diesem Hintergrund leicht zu verstehen. Ralph Boes setzt das höchste Gut, das menschliche Leben, gegen das Leben der politischen Gemeinschaft in Gestalt seiner Bürger selbst ein. Damit wird das Leben zum politischen Instrument und ist nicht mehr schützenswertes höchstes Gut. Er richtet sich auf diese Weise selbst gegen den Gehalt von Artikel 1 Grundgesetz, auf den er sich beruft. Dass vielen Bürgern die Sozialgesetzgebung und ihre Folgen nicht bekannt sind, weil sie sich darum nicht scheren, rechtfertigt die Aktion nicht. Als Bürger ist jeder dazu aufgefordert, sich mit solchen Fragen zu befassen, mindestens sich zu erkundigen, wenn es notwendig ist. Wer sich informieren will, kann dies auf einfache Weise im Internet tun, sogar Medienberichte hat es in erheblicher Anzahl gegeben. Selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre Aufklärungsarbeit gefordert, wie es einige Aktivisten und Ralph Boes samt seiner Mitstreiter ja tun.

Sie schreiben weiter:

"Das Problem der Gesetzgebung liegt ja gerade in ihrer scheinbar selbstimmanenten Widersprüchlichkeit zu ebenfalls bestehenden Grundwerten! Diese mögliche Aporie deutlich zu machen, die bisher öffentlich verborgen bleiben konnte, ist ja das Anliegen von Ralph Boes."

Es muss öffentlich darüber gestritten werden, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Diese Frage stellt sich stets von neuem und ist niemals abgeschlossen. Um die Widersprüchlichkeit - wobei das ja gerade strittig ist - deutlich zu machen, reicht es aufzuklären.

"Demokratie erfordert Transparenz und Offenlegung aller Tatsachen. Ralph Boes legt durch sein Sanktionshungern nun unmissverständlich dar, welches die Folgen des SGBII im schlimmsten Falle sind, so dass das Bild über das SGBII vollständig wird."

Ralph Boes hat diese Folgen willentlich in Kauf genommen durch die bewusste Provokation von Sanktionen. Er verweigert die Annahme von Gutscheinen und folgt den Aufforderungen der Jobcenter nicht, wenn ich recht informiert bin. Dazu wäre er vom Gesetz aber gerade verpflichtet. Dass die Jobcenter anders reagieren könnten, das aber nicht zu tun scheinen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend aber ist, dass mit dem Hungern das höchste Gut, das menschliche Leben gegen andere eingesetzt wird, wo es auch andere, dieses Leben nicht gefährdende Mittel gäbe.

"Erst jetzt kann sich die Bevölkerung eine echte Meinung bilden. Die Aktion ruft deutlich zu politscher Willensbildung auf, indem sie jeden Einzelnen anregt, sich bezüglich dieses Gesetzes zu positionieren. Ralph Boes bezeichnet seine Aktion folglich auch als "Experiment mit der Wahrheit“."

Was heißt "echte Meinung"? Es gab ohne die Aktion genügend Möglichkeiten, sich dazu eine Meinung zu bilden. Wiederholt wurde in den Medien über die Gesetzgebung und mögliche Folgen berichtet in den vergangenen Jahren. Es gibt etliche Veröffentlichungen dazu, es gab Anhörungen im Petitionsausschuss.

Ist Willensbildung, die unter Einsatz des Lebens betrieben wird, frei? Sie lässt den anderen gerade nicht in seiner Willensbildung frei, sie stellt ihn vor die Alternative: Leben oder Tod.
Statt auf die Einsicht durch Argumente zu setzen, wird die Basis jeglichen Argumentierens - das Leben selbst - als Instrument benutzt. Willensbildung hingegen setzt Leben voraus, nur deswegen kann sie plural sein. Das Leben gegen die nach demokratischen Verfahren zustandegekommen Gesetze zu richten, richtet sich gegen die politische Ordnung, die den Schutz menschlichen Lebens in ihr Zentrum stellt: die Demokratie.

Sascha Liebermann

17. August 2015

"Begrabt es endlich" - die Süddeutsche Zeitung ist genervt....

..., dass ein Ende der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht absehbar ist. Dabei ist doch so klar, dass es nicht funktionieren kann, wie der Artikel von Thorsten Denkler zu zeigen meint. Oder wollt er nur einmal so richtig provozieren?

Nach kurzer Einleitung geht es gleich zur Sache (Im Originalartikel sind etliche Verweise enthalten, die ich hier nicht übernommen habe):

"Okay, es ist nicht nett, jetzt sofort mit dem dicksten Hammer zu kommen. Aber es geht nicht anders. Selbst hartgesottene Befürworter eines BGE gehen für Deutschland von immensen Kosten aus: bis zu 1,5 Billion Euro pro Jahr. Je nach Höhe des BGE. Das Problem ist nämlich, dass das BGE nicht nur die bekommen sollen, die es nötig haben. Sondern alle. Also auch der Fabrikant, der Zahnarzt mit seiner Villa am Stadtrand, der Vorstandsboss von Siemens."

Die Genervtheit bricht sich Bahn, gleich zu Beginn. Wo liegt denn nun das Problem? Selbst der Höchstbetrag ist rein theoretisch gesprochen noch keines, die Frage ist, was ein Gemeinwesen haben will, was es für wünschenswert und für vernünftig hält? Entsprechend würde das Verhältnis zwischen Volkseinkommen und BGE sich anders darstellen als in der Zuspitzung. Wenn ein Gemeinwesen sich dazu entscheiden sollte, einen so großen Teil des Volkseinkommens über ein BGE zu verteilen und nur einen geringen Teil für Löhne/ Gehälter vorzusehen, muss das Gemeinwesen eben für die Konsequenzen gerade stehen, ganz gleich wie sie ausfallen. Wie in etlichen Ausführungen dazu schon dargelegt, soll das BGE in die Einkommensverhältnisse hineinwachsen und nicht einfach oben drauf gesetzt werden.

"Nur so zum Vergleich: Alle Ausgaben des Bundes zusammengerechnet belaufen sich auf gerade einmal 300 Milliarden Euro. Selbst wenn Bund, Länder und Gemeinden ihre jährlichen Ausgaben auf einen Haufen werfen, kommen nur 790 Milliarden Euro zusammen.
Andere Zahlen, noch deutlicher: 2013 betrug das gesamte Volkseinkommen in Deutschland 2,128 Billionen Euro. Würde das Grundeinkommen, wie von vielen BGE-Freunden ernsthaft gefordert, 1500 Euro pro Person und Monat betragen, würde mehr als die Hälfte des Volkseinkommens vom BGE aufgefressen, eben 1,5 Billionen Euro."

Fordern lässt sich Vieles. Es bleibt dabei, dass das Gemeinwesen als Ganzes darüber zu befinden hat. Selbstverständlich muss es auch finanzierbar sein, wer würde das bestreiten wollen. Warum also die Aufregung? Sie scheint eher daher zu rühren, dass das BGE dem Autor so etwas von zuwider ist ("aufgefressen werden"), dass ein Nachdenken über positive Auswirkungen schon von daher nicht sein darf.

"Die BGE-Befürworter kommen jetzt gerne mit dem Argument um die Ecke, dass der Staat ja schon jetzt Sozialausgaben von gut 800 Milliarden Euro trage. Die würden einfach in BGE umgewandelt. Der Rest ließe sich leicht über Steuererhöhungen eintreiben.
Lassen wir uns für einen Moment darauf ein: 1500 Euro im Monat kosten zusammen gut 1,5 Billionen Euro, wir sagten es bereits. Abzüglich 800 Milliarden Euro Sozialkosten müssten noch 700 Milliarden Euro über Steuererhöhungen finanziert werden. Schon das ist eine stolze Summe."

Ein Befürchtungsszenario zum Verschrecken, so ist das wohl gedacht, deswegen werden immer nur auf die 1,5 Billionen Euro Bezug genommen. Das Gemeinwesen wird über die Einführung als solche, über die Höhe und über die Besteuerungswege, mittels derer die Mittel herangeschafft werden, befinden müssen. Wenn es für ein solch hohes BGE keine Mehrheit geben wird, dann wird es ein solch hohes BGE nicht geben. Ganz einfach.

Ich überspringe den nächsten Absatz und gehe gleich zum Schlusspassus:

"Die Steuer- und Abgabenlast liegt heute schon im Schnitt bei 50 Prozent. Ohne Verbrauchssteuern. Sie würde sich mit BGE vermutlich auf 80 bis 90 Prozent erhöhen. Klar, machbar ist das. Aber wer will dann noch arbeiten gehen?
Gut, den einen oder anderen wird es sicher geben, der sich nicht mit dem BGE zufrieden gibt, der mehr will, der richtig reich sein will. Oder der seinem Leben in der Erwerbsarbeit einen Sinn geben will. Aber warum noch arbeiten, wenn eine vierköpfige Familie vom Staat 4000 Euro oder mehr netto geschenkt bekommt? Da muss der Job schon verdammt viel Spaß machen, um nicht sofort zu kündigen."

Die Sorgen oder Befürchtungen des Autors könnte er mit seinem Schlusssatz aufheben. Wer etwas wirklich gerne macht, was die beste Basis dafür ist, etwas gut zu machen, den interessiert das Einkommen nicht, sofern es mindestens dazu ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, die er decken will. Abgesehen davon geht es beim BGE um etwas, dass das Gemeinwesen als Gemeinschaft von Bürgern an seine Angehörigen ausschüttet und an diejenigen, die einen Aufenthaltsstatus in seinem Territorium inne haben. Es ist als eine Leistung der Gemeinschaft an seine Angehörigen und hebt nicht die Frage auf, wie der Einzelnen zum Wohlergehen derselben beitragen kann und will.

Sascha Liebermann

15. August 2015

"900 Euro auf die Hand – Grundeinkommen im Test"...

...so lautet der Titel eines Berichts des Schweizer Der Bund über das geplante Vorhaben in Utrecht, einen Feldversuch mit Sozialhilfebeziehern zu starten, in dem eine Gruppe der Teilnehmer ein Grundeinkommen ohne weitere Bedingungen erhalten soll.

14. August 2015

Bedingungsloses Grundeinkommen in Taizé

Thomas Loer und Sascha Liebermann waren in die Communauté Taizé (Quelle bei Facebook) eingeladen, um über das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Etwa zweihundert der 3500 Teilnehmer aus aller Welt, die in dieser Woche nach Taizé gekommen waren, versammelten sich am 11. August bei sengender Hitze unter einem Zelt und verharrten dort teils drei Stunden. Am Tag darauf gab es die Möglichkeit, mit Thomas Loer noch weiter zu diskutieren. Was gibt es zu berichten? Vor allem, dass Fragen und Einwände dieselben waren wie anderswo auch. Das ist allerdings besonders überraschend, denn das Motto der Woche war "Towards a New Solidarity". "Trust" stand dabei im Zentrum und die Bewegunggründe nach Taizé zu reisen, ist wohl im Allgemeinen die Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen in der Welt. Doch auch hier herrschten die Sorgen um mangelnde Arbeitsanreize, Entwertung des Arbeitsbegriffs und abnehmende Bereitschaft zum Gemeinwohl beizutragen vor, für die ein BGE angeblich die Weichen stelle. Es gab natürlich auch andere Stimmen, die im BGE eine Chance erkannten, gerade das hinter sich zu lassen, was heute so oft beklagt wird.

13. August 2015

"Eingriff in Grundrechte"...

...unter diesem Titel berichtet die junge welt von einer Veranstaltung mit dem Gothaer Richter Jens Petermann über die Sanktionspraxis der Jobcenter und die dazu bestehende Gesetzgebung (siehe frühere Meldungen bei uns hier). Petermann gehört der Kammer des Gothaer Sozialgerichts an, die im Juni das Bundesverfassungsgericht zu einer Klärung angerufen hat, ob die Gesetzgebung und Sanktionspraxis verfassungsgemäß ist. Eine Passage aus dem Artikel sei hier zitiert:

"Petermann sprach von einer juristischen und einer politischen Ebene, auf der die Praxis angegangen werden müsse. Letztere beschreibe die Stimmung, unter der die Agenda entstanden ist und fortgeführt wird. »Die Mehrheit ist meiner Einschätzung nach pro Sanktionen«, sagte er. Dabei spiele das Menschenbild vom »faulen Erwerbslosen« und gleichzeitiges Ausblenden wirtschaftlicher Faktoren eine tragende Rolle. Hier seien kritische Politiker gefordert. Bundestagsfraktionen könnten beispielsweise eine Normenkontrollklage in Karlsruhe erwirken. Diese würden in der Regel schneller beschieden als Richtervorlagen..."

Auf diesen Umstand habe ich meinem Beitrag zur Aktion von Ralph Boes hingewiesen. Die Gesetze, die die Sanktionspraxis ermöglichen, sind nach demokratischen Verfahren zustande gekommen, dadurch sind sie legitimiert. Wer sie für nicht legitim hält, muss dagegen mit politischen Mitteln vorgehen, wobei stets vorausgesetzt bleiben muss, dass die Würde des Menschen Grundlage jeden Handelns bleibt. Das ist eine eminent politische und keine juristische Frage. Sich über die Geltung des Rechts einfach hinwegzusetzen ist ein Willkürakt und zieht - wir vor etlichen Jahren in der Diskussion um zivilen Ungehorsam deutlich wurde - entsprechende Konsequenzen nach sich. Die Geltung des Rechts muss dann wiederhergestellt werden. Die Alternative wäre, sich der Rechtslage zu beugen, so bitter das für jeden sein muss, der mit ihr nicht einverstanden ist. Ein nach demokratischen Verfahren zustandegekommenes Gesetz steht in seiner Geltung jedoch über dem Einzelnen.


Petermann wird weiter so zitiert:

"...Juristisch gehe es um die Auslegung von Gesetzen. Die sei sehr unterschiedlich. So deklarierte das BVerfG das physische und soziokulturelle Existenzminimum als »dem Grunde nach unverfügbar«. Aus dem Zusatz »dem Grunde nach« bastelten einige »Experten« die Einschränkung, dass Bedürftige verpflichtet werden könnten, ihr Minimum nur unter Einhalten von Auflagen zu erhalten. »Das ist schlicht falsch«, rügte Petermann. Ein weiteres Problem sieht er darin, dass Jobcenter bei Klagen von Betroffenen von der Zahlung der Gerichtskosten ausgenommen seien. Andere Behörden und Krankenkassen müssten etwa 150 Euro pro Verfahren löhnen. »Hätten Jobcenter auch diesen Druck, würde sich vielleicht etwas ändern«, vermutet Petermann."

Wie Petermann selbst herausstellt, ist die juristische Frage eine, in der es um die Auslegung von Gesetzen im Verhältnis zur Verfassung geht. Es geht also nicht mehr um demokratische Verfahren, sondern um juristische Methodenlehre. Petermann legt die Verfassung anders aus, als es bisher getan wurde, andere legen sie anders aus. Wenn er davon spricht, dass die hier monierte Auslegung "falsch" sei, ist das dann eine Schlussfolgerung aus der juristischen Auslegungstechnik oder eine aus einem politischen Werturteil? Nehmen wir den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage und Sanktionspraxis für verfassungsgemäß hielte, was dann? Sollte deswegen das politische Ringen um eine Veränderung unterlassen werden? Natürlich nicht, da es hierbei nicht um juristische Auslegungstechnik geht, sondern um Willensbildung. Das Bundesverfassungsgericht fragt und prüft nicht, wie wir zusammenleben wollen, genau darum jedoch geht es jedoch in der Diskussion und in der Aktion von Ralph Boes. Die Selbstbestimmung des Souveräns einer politischen Ordnung, also der Gemeinschaft von Bürgern, findet ihren entscheidenden Ausdruck gerade in der Gesetzgebung. Sie findet im Parlament statt. Aus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht keine Durchsetzungsmacht, es kann keine Exekutive beauftragen, seine Urteile durchzusetzen. Das sollten wir ernst nehmen.

Ohnehin ist es eine sonderbare Eigenheit des Grundgesetzes, die Würde des Menschen nicht in ihrer Geltung vorauszusetzen und sich zu ihr in der Präambel zu bekennen, wie es in anderen Verfassungen der Fall ist. Das Grundgesetz erhebt mit Artikel 1 die Würde zu einem Wert, der erst durch es geschaffen werde. Eine Abschaffung oder Außerkraftsetzung der Verfassung würde dann eine Abschaffung oder Außerkraftsetzung der Würde zur Folge haben. Das wäre die Konsequenz daraus, die Würde des Menschen juristisch zu betrachten, nicht politisch.

Sascha Liebermann

12. August 2015

"Im Grunde die gleichen Gründe - Argumente der Gegner des bedingungslosen Grundeinkommens"...

...ein lesenswerter Artikel von Harald Schauff, Redakteur der Kölner Arbeits-Obdachlosen-Selbsthilfe-Mitmachzeitung Querkopf ist und der sich insbesondere auf die jüngeren Ausführungen von Christoph Butterwegge, Armutsforschung und Professor an der Universität Köln bezieht. Butterwegges Beitrag wurde von den Nachdenkseiten veröffentlicht. Siehe einen Kommentar von Sascha Liebermann.

7. August 2015

"Das Speenhamland-System – eine Art garantiertes Grundeinkommen?"...

...so fragt Ronald Blaschke in einem Beitrag beim Netzwerk Grundeinkommen und bezieht sich dabei auf eine anhaltende Diskussion darüber, ob "Speenhamland" nicht exemplarisch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und auch sein Scheitern stehe. Vor etwa eineinhalb Jahren schrieb ich dazu folgendes:

"...Die Speenhamland-Gesetzgebung im England des frühen 19. Jahrhunderts wird häufig als Beleg dafür bemüht, wohin es führen könne, wenn die Armen durch ein Mindesteinkommen unterstützt werden. Doch, war das durch die Gesetzgebung gegeben? Wer mit solchem Aplomb auftritt, wie Borchert es in seinem Buch tut, sollte den Forschungsstand zur Kenntnis genommen haben. Selbst ein schneller Blick bei Wikipedia (deutsch, englisch) hätte ihn zur Vorsicht mahnen müssen. Für seine Einschätzung verweist Borchert auf die Ausführungen Karl Polanyis in „The Great Transformation“ (1944). Dieser kritisierte zwar die bisherige Rezeption „Speenhamlands“, verließ sich aber gleichermaßen wie andere auf die historischen Quellen. Die herausragende dazu war ein Bericht der „Royal Commission“ über die Folgen von Speenhamland aus dem Jahre 1834, also kurz nachdem die Gesetzgebung aufgehoben wurde. Ein Artikel von Fred Block und Margret Somers, „In the Shadow of Speenhamland“ (2003), der online zugänglich und leicht auffindbar ist, hat sich mit der Rezeption der Speenhamland-Gesetzgebung und ihrer Ergebnisse in der dazu verfügbaren Literatur befasst. Sie legen in ihrem Beitrag ausführlich dar, wie schlecht die Datenlage zu Speenhamland ist, wie lückenhaft die Dokumentation, wie sehr die spezifische Situation Folge der Industrialisierung und einer wirtschaftlichen Problemlage im Süden Englands ist. Weiterhin gab es keine einheitliche Gesetzgebung, die von Speenhamland als Ganzem reden ließe und deswegen auch keine einheitliche Umsetzung. Darüber hinaus zeigen sie, wie sehr der Bericht der „Royal Commission“, auf den sich bezogen wird, mit feststehenden Theoremen arbeitete und lediglich auf Befragungen einzelner Personen in den jeweiligen Gemeinden (parishes) beruhte. Um ein BGE im heute diskutierten Sinne ging es gar nicht, allenfalls wäre der Begriff Kombilohn treffend. Zuletzt ist es ein Anachronismus, die Situation zur Zeit Großbritannies im frühen 19. Jahrhundert mit der heutigen in Deutschland zu vergleichen, eine Feudalstruktur mit einer demokratischen..." (Zum Originalbeitrag, siehe auch hier)

Sascha Liebermann

5. August 2015

Ralph Boes' Sanktionshungern" dauert an

Vor etwas mehr als vier Wochen hat Ralph Boes wieder mit dem "Sanktionshungern" begonnen. Wir haben in einem Beitrag darauf hingewiesen und Sascha Liebermann hat dazu Stellung bezogen, wie er zu der Haltung steht, mit der um den Preis des eigenen Lebens für ein politisches Ziel gekämpft wird. Die Aktion hat Befürwortung wie Kritik gefunden, eine differenzierte Kritik von Inge Hannemann. Die Originalquelle bei Facebook konnten wir leider nicht finden.

Nachtrag vom 14. August: Ralph Boes hat mittlerweile auf Inge Hannemann erwidert.