24. Februar 2016

"Was bringt ein Grundeinkommen?" - fragt Capital...

...in der Rubrik Hayek/Keynes. In Form eines fiktiven Briefwechsels werden Pro und Contra Grundeinkommen dargelegt. Nur auf eine Passage sei hier kurz eingegangen:

"...Sehr geehrter Herr Keynes,
 irgendetwas macht mich misstrauisch an Ihrer Zustimmung. Mein Argument liegt jedenfalls in der Freiheit. Eine für alle Einwohner eines Staates gleiche Basisversorgung entledigt den Bürger der Sorge, im Notfall beim Staat betteln zu müssen, um seine Grundbedürfnisse zu stillen. Da die allermeisten mehr wollen als das, wird natürlich trotzdem weiter gearbeitet. Ich habe selbst schon 1973 formuliert, dass ein solches Minimum „nicht nur als völlig legitimer Schutz für ein Risiko erscheint, das uns allen droht, sondern auch als notwendiges Element“ einer Gesellschaft.
Ihr F. A. Hayek"

Richtig wiedergegeben ist hier, dass Hayek eine solche Absicherung als Rechtsanspruch einrichten wollte. Das unterscheidet eine Grundsicherung von einem Almosen, das eine freiwillige Leistung darstellt. Vergleicht man dies mit "Hartz IV", dann muss festgehalten werden, dass es sich hierbei auch um einen Rechtsanspruch in der Logik einer bedürftigkeitsgeprüften Leistung handelt. Hayek sah diese Leistung in der Tat für einen Notfall vor, sonst hätte dieser hier nicht erwähnt werden müssen, sie war nicht als dauerhafte Regelleistung gedacht. Wenn sie für den Notfall vorgesehen ist, muss dieser Notfall also festgestellt werden. Hier wird der fiktive Briefwechsel ungenau, denn er klingt so, als müsse der Notfall nicht festgestellt werden. 


Milton Friedman, der auch häufig als Vordenker eines Grundeinkommens erwähnt wird, wollte für diesen Fall eine einfache Lösung, indem durch eine Einkommenserklärung oder -feststellung erkennbar wird, ob jemand unter ein definiertes Mindesteinkommen fällt. Ihm ging es gerade darum, keine Bedürftigkeitsprüfung in unserem Sinne vorzunehmen.

Beim BGE hingegen wäre ja genau das nicht nötig, da es immer bereit stünde, es gäbe also keinen Notfall. Nur Leistungen, die darüber hinaus notwendig wären, müssten eigens beantragt werden.

Sascha Liebermann